Beck Hausverwaltung
Ihre Immobilie - Unsere Kompetenz

Wohnungseigentumsverwaltung 

Die Wohnungseigentumsverwaltung unterliegt den Bestimmungen des WEG, insbesondere den §§ 24, 27 und 28. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist für den Fortbestand der Immobilie unerlässlich. Hierzu bieten wir u.a. an:

Sachgerechte Einberufung, Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (ETV) bis hin zur kurzfristigen Übermittlung des Protokolls an die Eigentümer

  • Zügige Umsetzung der Beschlüsse der ETV. Vom Gesetzgeber bald vorgeschrieben: Führen eines Beschlussbuches
  • Treuhänderische Vermögensverwaltung
  • EDV - gestützte Buchhaltung. Überwachung der Hausgeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen
  • Jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Beirat
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Überwachung der Hausordnung
  • Erstellung eines Instandhaltungsplanes
  • Vergabe und Überwachung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden, Versicherungen, Versorgungsunternehmen, Handwerkern
  • Dienstleistungen rund um die Immobilie wie Treppenhausreinigung, Anlagenpflege, Hausmeisterdienste ...