Wohnungseigentumsverwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung unterliegt den Bestimmungen des WEG, insbesondere den §§ 24, 27 und 28. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist für den Fortbestand der Immobilie unerlässlich. Hierzu bieten wir u.a. an:
Sachgerechte Einberufung, Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (ETV) bis hin zur kurzfristigen Übermittlung des Protokolls an die Eigentümer
- Zügige Umsetzung der Beschlüsse der ETV. Vom Gesetzgeber bald vorgeschrieben: Führen eines Beschlussbuches
- Treuhänderische Vermögensverwaltung
- EDV - gestützte Buchhaltung. Überwachung der Hausgeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen
- Jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Beirat
- Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Regelmäßige Objektbegehung
- Überwachung der Hausordnung
- Erstellung eines Instandhaltungsplanes
- Vergabe und Überwachung von Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden, Versicherungen, Versorgungsunternehmen, Handwerkern
- Dienstleistungen rund um die Immobilie wie Treppenhausreinigung, Anlagenpflege, Hausmeisterdienste ...